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Geschenke an Mitarbeiter: Wann sind sie wirklich Betriebsausgaben?
Grundsätzlich gilt: Alles, was du für deine Mitarbeiter ausgibst, um den Betrieb zu fördern oder deine Angestellten zu motivieren, kannst du in der Regel als Betriebsausgabe absetzen. Bei Geschenken ist die Sache jedoch etwas feiner geregelt. Der Fiskus schaut genau hin, denn Geschenke können theoretisch auch als versteckte Gehaltsbestandteile gesehen werden. Wenn das Geschenk als Gehalt gilt, fallen Sozialabgaben und Lohnsteuer an. Wenn es aber wirklich als echtes Geschenk anerkannt wird, kannst du es oft voll abziehen und es bleibt für den Mitarbeiter steuerfrei.
Der Unterschied zwischen Sachzuwendung und Arbeitslohn
Der Schlüssel liegt in der sogenannten „steuerlichen Anerkennung“. Ein Geschenk muss einen klaren Anlass haben, der über die normale Tätigkeit hinausgeht. Wenn du deinem Team einfach so im Mai eine Flasche Wein schenkst, sieht das anders aus als ein Geschenk zur bestandenen Probezeit oder zur Geburt eines Kindes.
Wenn ein Geschenk betrieblich motiviert ist, kannst du es als Betriebsausgabe geltend machen. Was bedeutet das konkret für dich? Es mindert deinen Gewinn und somit deine Steuerlast. Aber Achtung: Das gilt nur, wenn die Zuwendung nicht als Lohn oder Gehalt durchgeht. Hier kommen die berühmten Freigrenzen ins Spiel, die oft für Verwirrung sorgen.
Die 10-Euro-Grenze und der kleine Freibetrag: Was gilt wirklich?
Viele Unternehmer kennen die 10-Euro-Grenze. Diese Grenze ist allerdings meist relevant für Aufmerksamkeiten – kleine Dinge, die keine großen Emotionen auslösen sollen. Bei Geschenken an Mitarbeiter gibt es aktuell zwei wichtige Schwellenwerte, die du kennen solltest, wenn du möchtest, dass das Geschenk für den Mitarbeiter steuerfrei bleibt (und damit für dich einfacher in der Abwicklung).
1. Die geringfügigen Aufmerksamkeiten (10 Euro pro Anlass)
Wenn du deinen Mitarbeitern einfach nur eine Kleinigkeit zukommen lässt – zum Beispiel eine Tasse Kaffee mit Gebäck, eine Blumenpflanze oder ein kleines Buch anlässlich eines zufälligen Ereignisses – dann sprechen wir von einer Aufmerksamkeit. Hier liegt die Grenze bei maximal 10 Euro (brutto). Überschreitest du diesen Betrag, wird das Geschenk in der Regel zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
2. Die Sachzuwendungen bis 60 Euro (Freigrenze)
Das ist der wichtigste Wert für dich, wenn du gezielt Wertschätzung zeigen willst. Bis zu einem Wert von 60 Euro pro Anlass kannst du Sachzuwendungen an deine Mitarbeiter steuerfrei gewähren. Das ist ein großer Vorteil, denn diese 60 Euro kannst du als Betriebsausgabe absetzen, und der Mitarbeiter muss darauf weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zahlen. Das ist die gängige Methode für Weihnachtsgeschenke oder Jubiläen.
Wichtig ist hier das Wort „Anlass“. Du kannst diese 60-Euro-Grenze nicht jeden Monat ausreizen. Es muss ein klar definierter, besonderer Anlass vorliegen, wie:
• Weihnachten oder andere hohe Feiertage.
• Ein rundes Firmenjubiläum des Mitarbeiters.
• Der Geburtstag des Mitarbeiters.
• Besondere betriebliche Erfolge.
Wenn du deinem Mitarbeiter einfach so ohne Anlass ein 60-Euro-Geschenk machst, wird das Finanzamt es wahrscheinlich als regulären Arbeitslohn einstufen. Das ist der Unterschied zwischen einem steuerlich unkomplizierten Geschenk und einer steuerpflichtigen Zuwendung.
Praxisbeispiele: Was zählt und was nicht?
Um dir die Unterscheidung zu erleichtern, schauen wir uns konkrete Situationen an. Das hilft dir, die Regeln für Betriebsausgaben Geschenke Mitarbeiter im Alltag anzuwenden.
Situation A: Das Weihnachtsgeschenk
Du kaufst für jeden Mitarbeiter einen hochwertigen Gutschein für einen lokalen Buchladen im Wert von 50 Euro. Weil Weihnachten ein klarer Anlass ist und der Betrag unter 60 Euro liegt, ist das Geschenk für den Mitarbeiter steuerfrei. Für dich sind die 50 Euro komplett als Betriebsausgabe absetzbar. Das ist die ideale Konstellation.
Situation B: Das Hochzeitsgeschenk
Ein langjähriger Mitarbeiter heiratet. Du schenkst ihm einen Blumenstrauß und zusätzlich 70 Euro in bar. Hier wird es kompliziert. Blumen sind eine geringfügige Aufmerksamkeit (wenn sie unter 10 Euro kosten). Die 70 Euro Bargeld werden vom Finanzamt fast immer als Barzahlung behandelt, was bedeutet, es ist Arbeitslohn. Der Mitarbeiter muss darauf Steuern zahlen. Außerdem liegt der Gesamtbetrag (wenn man Bargeld und Sachwert zusammenrechnet, je nach Auslegung) über der Grenze.
Tipp: Bei sehr wichtigen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt ist Bargeld oft ein Problem, da es schnell als Lohn interpretiert wird. Bleibe bei Sachzuwendungen bis 60 Euro, wenn du die Steuerfreiheit willst.
Situation C: Die kleine Belohnung
Dein Team hat ein schwieriges Projekt erfolgreich abgeschlossen. Du gibst jedem eine Tafel Bio-Schokolade für 4 Euro. Das ist eine Anerkennung der besonderen Leistung, liegt aber unter 10 Euro. Das ist steuerlich unproblematisch, aber Achtung: Wenn du das jede Woche machst, wird es irgendwann als „regelmäßige Leistung“ gewertet, was wieder zur Steuerpflicht führt.
Pauschale Lohnsteuer bei Sachzuwendungen – Die Alternative für dich
Du hast vielleicht gehört, dass man manche Zuwendungen pauschal versteuern kann. Das ist eine sehr praktische Option, die du als Unternehmer nutzen kannst, um dir Bürokratie zu sparen. Die sogenannte Pauschalbesteuerung greift bei bestimmten Zuwendungen.
Wenn du deinen Mitarbeitern Zuwendungen machst, die eigentlich Arbeitslohn wären, kannst du unter bestimmten Umständen eine Pauschalsteuer von 30 Prozent übernehmen. Der Vorteil für dich: Du musst dich nicht um die individuellen Steuerdaten des Mitarbeiters kümmern. Der große Vorteil für den Mitarbeiter: Er muss das Geschenk nicht in seiner privaten Steuererklärung angeben.
Wichtig: Diese Pauschalbesteuerung funktioniert gut für kleinere Aufmerksamkeiten oder für Geschenke, die anlässlich eines besonderen Ereignisses gemacht werden. Wenn du die 60-Euro-Grenze überschreitest, kann die Pauschalbesteuerung eine sinnvolle Brücke sein, um das Geschenk trotzdem als Betriebsausgabe geltend zu machen, ohne dass der Mitarbeiter sich privat darum kümmern muss; mehr dazu erfährst du unter abzugsfaehige Mitarbeitergeschenke und Steuern sparen leicht gemacht.
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Dokumentation: Der Schlüssel zur anerkannten Betriebsausgabe
Egal, ob du die 60-Euro-Grenze nutzt oder pauschal versteuerst: Ohne eine saubere Dokumentation kannst du nichts absetzen. Das Finanzamt verlangt Belege, die den Anlass und den Wert klar nachweisen. Wenn du Belege sammelst, sorge dafür, dass sie folgende Punkte enthalten:
• Empfänger: Klar ersichtlich, dass das Geschenk an den Mitarbeiter ging (z.B. Namensliste, auf die die Geschenke verteilt wurden).
• Anlass: Welches Ereignis lag dem Geschenk zugrunde (z.B. Weihnachtsfeier, Jubiläumsdatum).
• Wert des Geschenks: Der tatsächliche Einkaufspreis auf der Rechnung.
• Art des Geschenks: Was genau wurde geschenkt (z.B. Essensgutschein, Sachprämie).
Diese Nachweise helfen dir ungemein, wenn das Finanzamt später nachfragt, warum diese Aufwendungen in deinen Betriebsausgaben Geschenke Mitarbeiter aufgeführt sind. Halte deine Belege beisammen. Das ist keine lästige Pflicht, sondern dein Schutzschild im Prüfungsfall.
Sonderfall: Bewirtungskosten vs. Geschenk
Manchmal verschwimmen die Grenzen. Du lädst Mitarbeiter zum Essen ein, um den Erfolg zu feiern. Wenn du als Unternehmer deine Mitarbeiter zu einem Essen einlädst, das klar betrieblich veranlasst ist (z.B. Weihnachtsessen), sind die Kosten zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar, sofern die Bewirtungsbelege korrekt sind. Das ist kein „Geschenk“ im Sinne der 60-Euro-Regel, sondern fällt unter die Bewirtungskosten. Wenn du aber jedem Mitarbeiter einen Essensgutschein für sein Lieblingsrestaurant schenkst, dann fällt das unter die 60-Euro-Grenze für Sachzuwendungen, wenn der Anlass passt.
Worauf du achten musst, wenn du einen Geschenke-Service nutzt
Immer mehr Unternehmen nutzen externe Anbieter, die Geschenke verpacken und versenden. Das ist oft praktisch, besonders bei dezentralen Teams. Auch hier gelten die Regeln, aber du musst aufpassen, wer der Leistungsempfänger ist.
Wenn du einen Dienstleister beauftragst, der die Geschenke im Namen deines Unternehmens verschickt, musst du sicherstellen, dass die Rechnung detailliert aufschlüsselt, was der reine Warenwert ist und was die Dienstleistung (Verpackung, Versand) kostet. Nur der Warenwert zählt für die 60-Euro-Grenze. Die reinen Versandkosten sind ohnehin meist abziehbare Betriebsausgaben.
Wenn du also für 50 Euro einen Wein versendest, der beim Mitarbeiter 55 Euro kostet (inkl. Porto), dann ist das Geschenk 50 Euro wert und bleibt unter der Grenze. Die Differenz ist der Versand, der separat behandelt wird.
Zusammenfassende Gedanken zur Mitarbeiterwertschätzung
Es ist großartig, wenn du deine Mitarbeiter wertschätzen möchtest. Das ist nicht nur gut für die Moral, sondern auch ein wichtiger Faktor für den Unternehmenserfolg. Die steuerlichen Regeln rund um Betriebsausgaben Geschenke Mitarbeiter sollen nur sicherstellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie hingehören – als ehrliche Anerkennung und nicht als versteckter Lohn.
Bleibe bei den klaren Anlässen. Nutze die 60-Euro-Grenze für Sachzuwendungen, um deine Mitarbeiter steuerfrei zu beglücken, und sorge für lückenlose Belege. So gelingt die einfache Anleitung zur Buchung von Mitarbeitergeschenken, damit du Risiken minimierst und die Freude über das Geschenk maximierst.
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häufig gestellte fragen
darf ich geld statt einem geschenk geben?
Bargeld ist steuerlich fast immer problematisch, da es schnell als Barlohn eingestuft wird. Wenn du Bargeld schenkst, muss der Mitarbeiter in der Regel Lohnsteuer und Sozialabgaben darauf zahlen, und es ist für dich schwieriger, es als nicht-lohnsteuerpflichtige Betriebsausgabe geltend zu machen. Bleibe lieber bei Sachwerten bis 60 Euro.
gelten die 60 euro pro mitarbeiter oder pro anlass?
Die 60 Euro sind eine Freigrenze pro Mitarbeiter und pro Anlass. Das bedeutet, du kannst ihm zu Weihnachten 60 Euro schenken und im Folgejahr zum Geburtstag nochmal 60 Euro, da es zwei getrennte, anerkannte Anlässe sind. Die Regelmäßigkeit ist hier entscheidend.
was passiert, wenn das geschenk 65 euro kostet?
Wenn das Geschenk 65 Euro kostet und keinen besonderen steuerlichen Anlass hat, wird der gesamte Betrag von 65 Euro als regulärer Arbeitslohn behandelt. Das bedeutet, es fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an, und du musst diesen Betrag entsprechend in der Lohnabrechnung behandeln. Für dich ist es dann aber trotzdem als Betriebsausgabe absetzbar, nur eben als Personalkosten.
