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Die 60-Euro-Grenze: Was bedeutet das genau für deine Mitarbeitergeschenke?
Wenn du von Geschenken an Mitarbeiter unter 60 Euro sprichst, beziehst du dich wahrscheinlich auf die sogenannte Sachbezugsfreigrenze. Diese Grenze ist ein wichtiges Werkzeug für dich als Arbeitgeber, um Mitarbeiter wertzuschätzen, ohne dass sofort Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Merke dir diese Zahl: 60 Euro brutto, wohlgemerkt. Das ist der Höchstbetrag pro Anlass, den du einem Mitarbeiter zuwenden kannst, damit dieser Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Wann zählt dieser Betrag? Die Anlassbezogenheit ist entscheidend
Damit du diesen Freibetrag nutzen kannst, muss das Geschenk einen bestimmten Anlass haben. Es geht nicht darum, einfach zwischendurch mal 50 Euro in bar zu geben. Solche direkten Barzuwendungen sind immer voll steuerpflichtig, egal wie niedrig der Betrag ist. Wenn du also über steuerfreie Mitarbeitergeschenke unter 60 Euro nachdenkst, brauchst du einen offiziellen Anlass.
Typische Anlässe sind:
• Geburtstage des Mitarbeiters.
• Betriebliche Jubiläen (z.B. fünf Jahre Betriebszugehörigkeit).
• Spezielle persönliche Ereignisse (Hochzeit, Geburt eines Kindes).
• Geschenke zu Feiertagen wie Weihnachten.
Der Unterschied: Sachbezug versus Geldwert
Das ist der Kern der Sache, wenn du Mitarbeitergeschenke unter 60 Euro korrekt buchen möchtest. Der Gesetzgeber unterscheidet streng zwischen Sachbezügen und Barleistungen. Alles, was du in Form von materiellen Gütern gibst, fällt unter den Sachbezug. Gibst du Bargeld, Gutscheine, die wie Bargeld behandelt werden, oder Wertgutscheine ohne Zweckbindung, handelt es sich um eine Barleistung. Diese wird immer wie normaler Lohn versteuert.
Um die 60-Euro-Grenze optimal zu nutzen, musst du also sicherstellen, dass das, was du schenkst, auch wirklich ein Sachbezug ist. Ein einfacher Blumenstrauß für 40 Euro ist perfekt. Ein 50-Euro-Gutschein für den örtlichen Supermarkt, der fast überall einlösbar ist, wird oft als Bargeldersatz gewertet und somit steuerpflichtig.
Praktische Umsetzung: So buchst du Geschenke an Mitarbeiter unter 60 Euro richtig
Wenn du ein Geschenk ausgewählt hast, das unter dieser 60-Euro-Grenze liegt und einen klaren Anlass hat, geht es an die Buchhaltung. Hier wird es wichtig, damit du bei einer späteren Prüfung alles sauber belegen kannst. Es geht nicht nur darum, den Betrag auszugeben, sondern ihn auch richtig zu dokumentieren.
VIDEO: Geschenke an Mitarbeiter – Was ist steuerrechtlich zu beachten?
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Buchung
Du musst jeden Schritt nachvollziehbar machen. Stell dir vor, du erklärst einem Prüfer, warum dieser Betrag nicht als Lohn deklariert wurde.
• Dokumentation des Anlasses: Halte fest, warum du das Geschenk gegeben hast. Notiere das Datum des Geburtstags oder des Jubiläums im Personalakt oder in einer separaten Zuwendungsakte.
• Belegpflicht: Sammle immer die Originalrechnung oder den Kassenbon. Hier muss der exakte Kaufpreis ersichtlich sein. Wenn das Geschenk 55 Euro gekostet hat, ist das dein Nachweis.
• Die Art des Geschenks festhalten: Beschreibe kurz, was geschenkt wurde (z.B. „Fachbuch XYZ“, „Präsentkorb mit regionalen Produkten“). Das unterstützt die Einstufung als Sachbezug.
• Buchungssatz erstellen: Auf der Kostenseite deines Unternehmens buchst du diese Zuwendung in der Regel auf ein eigenes Sachkonten. Sprich hier mit deiner Buchhaltungssoftware oder deinem Steuerberater. Häufig nutzt man Konten für „sonstige betriebliche Aufwendungen“ oder spezifische Konten für „Mitarbeiterzuwendungen“. Wichtig ist, dass es getrennt vom normalen Wareneinkauf verbucht wird.
• Achtung bei Gutscheinen: Wenn du Gutscheine kaufst, achte darauf, dass sie zweckgebunden sind. Ein Gutschein für ein bestimmtes Kino oder ein Abonnement für eine Fachzeitschrift sind unproblematisch. Ein allgemeiner Amazon-Gutschein für 55 Euro hingegen kann problematisch sein.
Pflichtlektüre
Wir haben einige Top-Quellen zu Geschenke an mitarbeiter buchen unter 60 euro für dich zusammengestellt.
• Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers | Haufe
• Geschenke an Mitarbeiter – steuerfreie Zuwendungen bis 60 Euro …
Was ist mit der 10-Euro-Grenze für Aufmerksamkeit?
Manchmal fragst du dich vielleicht, ob es überhaupt eine Grenze für ganz kleine Aufmerksamkeiten gibt. Ja, die gibt es. Neben der 60-Euro-Grenze für spezielle Anlässe existiert die Möglichkeit, kleinere Aufmerksamkeiten bis zu 10 Euro pro Anlass steuerfrei zu schenken. Das ist ideal für spontane Gesten.
Diese 10-Euro-Zuwendungen gelten als „geringwertige Aufmerksamkeit“. Sie müssen aber klar als solche erkennbar sein. Ein kleines Dankeschön für die Übernahme einer zusätzlichen Aufgabe. Auch diese musst du dokumentieren, aber die Anforderungen an den Anlass sind hier lockerer als bei den 60 Euro. Wichtig: Diese 10 Euro und die 60 Euro sind getrennte Regelungen. Du kannst nicht beides für denselben Anlass nutzen.
Typische Stolperfallen beim Buchen von Mitarbeitergeschenken unter 60 Euro
Es passiert schnell, dass man eine Regel falsch interpretiert. Wenn du das erste Mal Geschenke an Mitarbeiter unter 60 Euro buchen musst, können folgende Punkte Verwirrung stiften. Bleib ruhig, das lässt sich klären.
Problem 1: Die Summe der Zuwendungen im Kalenderjahr
Die 60-Euro-Freigrenze gilt pro Anlass. Aber Vorsicht: Wenn du einem Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres Zuwendungen für verschiedene Anlässe schenkst, musst du die Gesamtübersicht behalten. Wenn du ihm zu Weihnachten 50 Euro schenkst und zum Geburtstag im Mai ebenfalls 50 Euro, sind beide Zuwendungen steuerfrei, weil sie separate Anlässe haben. Wenn du aber zweimal im Jahr jeweils 50 Euro für dasselbe Thema schenkst, wird es kompliziert.
Was viele unsicher macht, ist die Frage nach der Obergrenze für alle Zuwendungen pro Mitarbeiter im Jahr. Der Gesetzgeber sieht keine feste Obergrenze für steuerfreie Sachbezüge vor, solange die Anlässe gegeben sind und die 60-Euro-Grenze pro Anlass eingehalten wird. Dennoch gilt: Wer jährlich sehr hohe Beträge schenkt, erregt mehr Aufmerksamkeit bei Prüfungen. Bleibe bei den klaren Anlässen.
Problem 2: Die Bewirtungskosten versus das Geschenk
Manchmal lädt man Mitarbeiter zum Essen ein. Wenn du einen Mitarbeiter zu einem Geschäftsessen einlädst, um ein Projekt zu feiern, sind das Bewirtungskosten und werden anders behandelt. Wenn du ihm aber einen Gutschein für ein Abendessen schenkst, weil er ein Jahr im Betrieb ist, ist das ein Geschenk und fällt unter die 60-Euro-Grenze, wenn es ein Sachbezug ist.
Wichtig bei der Unterscheidung: Bewirtungskosten sind betrieblich veranlasst und werden normalerweise zu 70 Prozent abzugsfähig gebucht. Ein persönliches Geschenk an den Mitarbeiter wird als Personalkosten verbucht. Verwechsle diese beiden Posten nicht in deiner Buchhaltung.
Problem 3: Die Wahl des falschen Gutscheins
Das ist die häufigste Falle bei der korrekten Abgrenzung von Sachbezügen und Barlohn. Wenn du einen Gutschein kaufst, der universell einlösbar ist, behandeln die Finanzbehörden das als eine Zahlung in Geldform. Das ist dann voll steuerpflichtig.
Wähle daher lieber Dinge, die einen klaren Bezug haben:
• Ein Gutschein für einen lokalen Buchladen, dessen Sortiment überschaubar ist.
• Ein Gutschein für einen spezifischen Onlineshop, der nur thematisch passende Artikel führt (z.B. nur für Wein oder nur für Gartenbedarf).
• Gutscheine für Dienstleistungen, die nicht als Bargeldtauschmittel dienen können (z.B. Massagegutschein).
Wertschätzung zeigen, die wirklich ankommt
Denk daran: Am Ende zählt nicht nur die korrekte Buchung. Es geht darum, deinem Team zu zeigen, dass du ihre Arbeit siehst. Ein sorgfältig ausgewähltes Geschenk unter 60 Euro, das persönlich ist, hinterlässt oft einen viel besseren Eindruck als ein unpersönlicher Gutschein, der vielleicht gerade so unter der Grenze liegt.
Überlege, was dein Team wirklich braucht oder mag. Braucht die Kollegin einen guten Kaffee für den Morgen? Dann ist ein Abo für eine kleine Kaffeerösterei für 45 Euro perfekt. Arbeitet der Kollege viel am Schreibtisch? Ein hochwertiges ergonomisches Mauspad für 55 Euro ist eine sinnvolle Anerkennung. Diese Art der Wertschätzung ist nachhaltig und erleichtert dir die Arbeit, weil du weißt, dass du nicht nur bürokratisch korrekt, sondern auch menschlich richtig gehandelt hast.
häufig gestellte fragen
was passiert, wenn das geschenk 61 euro kostet?
Wenn dein Geschenk 61 Euro kostet, fällt es komplett aus der steuerfreien Sachbezugsregelung heraus. Der gesamte Betrag von 61 Euro wird dann als regulärer Arbeitslohn behandelt. Das bedeutet, es fallen darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Du müsstest diesen Betrag also mit dem nächsten Gehalt auszahlen und versteuern.
gelten die 60 euro pro mitarbeiter oder pro anlass?
Die 60 Euro Freigrenze gelten pro Mitarbeiter und pro Anlass. Du kannst also einem Mitarbeiter zu seinem Geburtstag 60 Euro schenken und zu Weihnachten weitere 60 Euro, da dies zwei unterschiedliche Anlässe sind. Achte nur darauf, dass du die Anlässe immer dokumentierst.
kann ich einen tankgutschein unter 60 euro steuerfrei geben?
Nein, klassische Tankgutscheine gelten in der Regel als Bargeldäquivalent und sind daher voll steuerpflichtig, auch wenn sie unter 60 Euro liegen. Das Finanzamt sieht darin eine einfache Möglichkeit, Geldersatz zu erhalten. Wähle stattdessen zweckgebundene Gutscheine für lokale Dienstleister oder Produkte.
