Geschenke für mitarbeiter steuer
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Geschenke für mitarbeiter steuer

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Die Grundlagen: Wann ist ein Mitarbeitergeschenk steuerfrei?

Wenn du etwas schenkst, sieht das Finanzamt das meist als Arbeitslohn an. Und Arbeitslohn muss versteuert werden. Das ist die Grundregel. Dein Ziel ist es, diese Geschenke so zu gestalten, dass sie eben nicht als regulärer Lohn gelten, sondern als Zuwendung, die steuerlich begünstigt ist. Das spart dir und deinem Mitarbeiter Geld und Nerven.

Der Unterschied zwischen Sachzuwendungen und Geldgeschenken

Hier liegt der erste wichtige Knackpunkt. Bargeldgeschenke oder zweckgebundene Gutscheine, die wie Bargeld behandelt werden können (zum Beispiel für allgemeine Supermärkte), sind fast immer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das ist der einfache Weg, aber meistens der teuerste für dich und den Mitarbeiter.

Wenn du hingegen eine Sachzuwendung schenkst, hast du deutlich bessere Chancen auf Steuerfreiheit. Das sind materielle Dinge, die man anfassen kann. Der Schlüssel liegt in der Art der Zuwendung und dem Anlass.

Anlassbezogene Geschenke: Die 60-Euro-Grenze

Es gibt Situationen, in denen das Finanzamt großzügiger ist. Diese gelten meist für Geschenke für Mitarbeiter zu besonderen Anlässen. Dazu zählen Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder eben Weihnachten. Hier kommt die berühmte Freigrenze ins Spiel: Bis zu 60 Euro brutto kannst du pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Wichtig ist hier das Wort „brutto“ – das bedeutet, die gesamten Kosten für das Geschenk dürfen 60 Euro nicht überschreiten, inklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und allem drum und dran.

Stell dir vor, du schenkst eine hochwertige Flasche Wein zum runden Firmenjubiläum. Kostet sie 65 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Liegt sie bei 58 Euro, ist alles gut. Das ist eine klare Grenze, die du leicht überwachen kannst.

VIDEO: Geschenke an Mitarbeiter – Was ist steuerrechtlich zu beachten?

Die 1000-Euro-Grenze für Betriebsveranstaltungen

Manchmal veranstaltest du etwas für das ganze Team – eine Weihnachtsfeier oder eine Sommerfeier. Solche Betriebsausflüge und Feiern sind oft steuerlich begünstigt, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Hier liegt die Freigrenze bei 110 Euro pro Mitarbeiter für die gesamten Kosten der Veranstaltung. Dieses Geld gibst du aber nicht als direktes Geschenk, sondern für das Event aus. Wenn du also ein Ticket für ein Event kaufst, das 110 Euro kostet, bleibt das für dich und den Mitarbeiter steuerfrei. Aber Achtung: Wenn du dem Mitarbeiter stattdessen 110 Euro in bar für die Teilnahme gibst, ist das wieder steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Praktische Tipps für steuerfreie Sachzuwendungen

Du fragst dich jetzt: Was kann ich denn konkret schenken, damit es nicht als Lohn zählt? Hier sind ein paar Wege, die sich in der Praxis bewährt haben, um Mitarbeitergeschenke steuerfrei zu halten.

1. Geschenke ohne direkten Bezug zum Arbeitslohn

Das beste Argument gegen die Besteuerung ist, wenn das Geschenk keinen direkten Bezug zur Arbeitsleistung hat. Ein Blumenstrauß, eine Pralinenschachtel oder ein Buch, das nichts mit deinem Geschäftszweck zu tun hat, sind gute Kandidaten. Auch wenn diese Geschenke nicht immer steuerfrei sind, lohnt es sich, die Vorteile und Grenzen steuerfreier Geschenke an Mitarbeiter zu prüfen.

• Beispiel: Dein Mitarbeiter hat einen neuen Job angefangen. Ein kleines Willkommenspaket mit Kaffee und einer schönen Tasse ist meist unproblematisch, solange es unter 60 Euro bleibt und nicht regelmäßig wiederholt wird.

• Wichtig bei Jubiläen: Ein persönliches Geschenk zum 10-jährigen Firmenjubiläum ist oft besser zu begründen als ein wöchentlicher Gutschein für den Bäcker.

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2. Bewirtungskosten und kleine Aufmerksamkeiten

Kleine Aufmerksamkeiten im Alltag sind oft sehr niedrigschwellig und leicht zu handhaben. Denk an ein gemeinsames Mittagessen aus Anlass eines Projektabschlusses. Wenn die Kosten pro Person 60 Euro nicht übersteigen und es sich um eine angemessene Bewirtung handelt, kannst du diese Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Beachte aber, dass du hierfür eine ordnungsgemäße Rechnung brauchst und es klar als Bewirtung deklariert ist.

3. Die 50-Euro-Grenze für Aufmerksamkeit

Neben der 60-Euro-Grenze für feste Anlässe gibt es noch eine Regelung für sogenannte „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) oder kleine Aufmerksamkeiten. Wenn du etwas schenkst, das objektiv nur einen geringen Wert hat – oft wird hier eine Grenze von 50 Euro netto angesetzt, je nach Auslegung –, dann kannst du das einfacher behandeln. Solche steuerfreien Sachzuwendungen für Mitarbeiter sind gut für zwischendurch, wenn du einfach mal Danke sagen willst, ohne großen formellen Aufwand.

Wenn Geschenke doch steuerpflichtig sind: Die Pauschalbesteuerung

Manchmal ist das Geschenk zu teuer, oder es ist doch eher eine Belohnung für eine besondere Leistung. Dann fällt es in die Kategorie der steuerpflichtigen Zuwendungen. Musst du dann jedes Geschenk einzeln abrechnen und den vollen Lohnsteuersatz anwenden? Nicht unbedingt! Für diese Fälle gibt es die Option der steuerfreien Mitarbeitergeschenke und deren Vorteile, falls diese Kriterien erfüllt sind.

Die 30-Prozent-Pauschale

Hier kommt eine sehr nützliche Option ins Spiel, wenn du Mitarbeitergeschenke pauschal versteuern möchtest. Du kannst viele Sachzuwendungen pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuern. Das ist oft viel einfacher als die individuelle Besteuerung.

Voraussetzungen für die 30-Prozent-Pauschale:

• Das Geschenk muss eine Sachzuwendung sein (kein Bargeld).

• Es muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das heißt, es ist eine echte Zusatzleistung, kein Teil des normalen Gehalts.

• Du musst die Steuer und den Solidaritätszuschlag pauschal abführen. Die Sozialabgaben fallen hierbei nicht an.

Der Vorteil: Du musst dich nicht um die einzelnen Lohnsteuerabzüge kümmern. Du führst die Pauschale ab, und für den Mitarbeiter ist die Sache erledigt. Es taucht zwar in der Lohnabrechnung auf, aber er muss darauf keine weitere Einkommensteuer zahlen. Das ist eine häufig genutzte Methode bei Geschenken für Mitarbeiter zu Weihnachten.

Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?

Nehmen wir an, du schenkst zum Geburtstag eine hochwertige Smartwatch für 250 Euro, und es ist kein klar definierter, steuerfreier Anlass im Sinne der 60-Euro-Grenze. Du kannst diese 250 Euro entweder einzeln mit deinem normalen Lohnsteuersatz abrechnen oder die 30-Prozent-Pauschale anwenden. Bei 250 Euro ist die Pauschale oft attraktiver, da dein persönlicher Steuersatz (je nach Einkommen) vielleicht höher ist als 30 Prozent.

Vermeide diese typischen Fallen

Wenn du Geschenke verteilst, lauern ein paar typische Stolperfallen. Sei wachsam, damit du später keine bösen Überraschungen erlebst, wenn es um die Besteuerung von Mitarbeitergeschenken geht.

Falle Nummer 1: Die Regelmäßigkeit

Wenn du alle zwei Monate eine kleine Aufmerksamkeit schenkst, erkennt das Finanzamt schnell, dass dies keine einmalige Anerkennung mehr ist, sondern ein fest etablierter Lohnbestandteil. Auch wenn jeder Einzelanlass unter 60 Euro liegt, kann die Summe über das Jahr hoch werden und als Teil des Lohns gewertet werden. Halte dich an die festen Anlässe (Geburtstag, Jubiläum, Feiertage).

Falle Nummer 2: Die Verwechslung von Belohnung und Geschenk

Ein Geschenk sollte Dankbarkeit ausdrücken, keine direkte Gegenleistung für geleistete Mehrarbeit sein. Wenn du ein technisches Gerät schenkst, das direkt für die Arbeit genutzt werden kann, sieht das Finanzamt darin eher einen Arbeitsmittelersatz als ein persönliches Geschenk. Solche Dinge sind in der Regel steuerpflichtig, es sei denn, sie fallen unter die GWG-Regelung.

Falle Nummer 3: Der Gutschein-Dschungel

Sei vorsichtig mit Gutscheinen. Ein Gutschein für einen bestimmten Fortbildungskurs, den du anordnest, ist anders zu bewerten als ein Gutschein für ein großes Kaufhaus, bei dem dein Mitarbeiter alles kaufen kann. Allgemeine Gutscheine können leicht als Bargeldersatz gewertet werden, was die Steuerfreiheit sofort aufhebt.

Dokumentation ist dein bester Freund

Egal, welchen Weg du wählst: Sorge für saubere Unterlagen. Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du nachweisen können, warum du ein Geschenk als steuerfrei behandelt hast. Das macht die steuerliche Behandlung von Mitarbeitergeschenken viel einfacher.

Halte fest:

• Der Anlass des Geschenks (z. B. „Geburtstag Herr Müller“).

• Das Datum der Übergabe.

• Der Wert des Geschenks (Bruttowert!).

• Wenn die Pauschalbesteuerung gewählt wurde, vermerke dies auf der Abrechnung.

Diese Nachweise schützen dich, falls es später zu einer Betriebsprüfung kommt. Sie zeigen, dass du dir Gedanken gemacht hast und die Regeln beachtet hast.

Häufig gestellte fragen

kann ich dauerhaft geschenke unter 60 euro geben?

Das solltest du vermeiden. Die 60-Euro-Grenze gilt nur für einmalige Anlässe wie Geburtstage oder Weihnachten. Wenn du regelmäßig alle paar Wochen etwas schenkst, sieht das Finanzamt darin eine Art festen Lohnbestandteil, der dann in der Regel voll versteuert werden muss.

was gilt als sachzuwendung beim mitarbeitergeschenk?

Eine Sachzuwendung ist ein physischer Gegenstand, der einen persönlichen Charakter hat und nicht direkt mit der Arbeit zusammenhängt. Dazu gehören Bücher, Blumen, Geschenkkörbe oder Konzertkarten. Bargeld oder frei einlösbare Gutscheine sind keine Sachzuwendungen im steuerlichen Sinne.

wie hoch sind die sozialabgaben bei pauschal versteuerten geschenken?

Wenn du die 30-Prozent-Pauschale anwendest, fallen für dich als Arbeitgeber keine Sozialabgaben an. Du zahlst lediglich die pauschale Steuer von 30 Prozent plus den Solidaritätszuschlag auf den Wert des Geschenks. Das macht die Pauschalierung oft sehr attraktiv für Unternehmen.